bis bald 😀

Kinder

Kieferorthopädie für Kinder

Die KIEFERORTHOPÄDIE ist eine Sparte der Zahnmedizin, die sich mit Zahnfehlstellungen und Kieferfehlentwicklungen beschäftigt.

Nach § 1 des Sozialgesetzbuches V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Leistungsanspruch, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Der Behandlungsbedarf wurde im so genannten KIG-System durch bestimmte Buchstaben und Zahlen gekennzeichnet. Einstufungen 1 und 2 sind keine Kassenleistung, ab KIG-Stufe 3 kann über die gesetzliche Versicherung behandelt werden. Die Kosten werden nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen!

Die KIG-Einstufung 1 oder 2 bedeutet nicht „gesund“ oder „nicht behandlungsbedürftig“. Zahnstellungs- oder Kieferanomalien heilen nicht spontan aus. In KIG 1 und 2 Fällen raten wir Ihnen zu einer Privatbehandlung, die bei uns im gesetzlich vorgegebenen Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) durchgeführt wird.