Frühbehandlung
Sehr geehrte Eltern,
wussten Sie, dass:
- 22 bis 30 % der Kinder mit Milchgebiss bereits Kiefer- und Zahnfehlstellungen aufweisen?
Aus diesem Grund ist die erste kieferorthopädische Beratung bereits im Kindergartenalter empfohlen! Früh erkannt, können Kieferorthopäden die Kieferfehlstellungen rechtzeitig heilen.
- Nur wenige Fehlstellungen sind angeboren. Können Daumenlutschen, langer Schnullergebrauch und ständiges Mundatmen zu behandlungsbedürftigen Kieferfehlstellungen führen?
Diese erworbenen Zahn- und Kieferfehlstellungen können durch gezielte, wenig aufwendige und kindergerechte Therapie eliminiert oder zumindest reduziert werden.
Die durch die kieferorthopädische Therapie erreichte Harmonie der Zahnbögen ermöglicht weiter einen regelrechten Zahnwechsel und eine physiologische Weiterentwicklung der Kiefer, der Kiefergelenke und des Gesichts. Oft ist keine weitere Behandlung im Schulalter mehr notwendig!
Eine Frühbehandlung kann bei kooperativen Kindern bereits im Alter von 3 Jahren begonnen werden. Ab dem 4ten Lebensjahr ist die Frühbehandlung auch eine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In vielen Fällen wird die kieferorthopädische Therapie durch die logopädische Behandlung ergänzt. Eine Verordnung erhalten Sie bei uns in der kieferorthopädischen Zahnarztpraxis.
Im Rahmen der Frühbehandlung werden oft folgende Apparaturen eingesetzt: